Die Corona-Impfverordnung unterscheidet mehrere Priorisierungsgruppen.
In manchen Fällen ist für die Zuordnung in eine dieser Gruppen ein ärztliches Attest notwendig. Falls Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine vorgezogene Impfung zusteht (z.B. Pflegepersonal, ErzieherInnen), erhalten Sie eine Bestätigung über Ihren Arbeitgeber.
Ansonsten gilt derzeit (Stand 10.02.2021):
Bitte beachten Sie: Diese Regelungen können jederzeit und relativ unvermittelt durch den Gesetzgeber angepasst werden.
Eine Impfung in unserer Praxis ist derzeit nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Tel: 116117 oder vereinbaren Sie einen Termin im Impfzentrum über unseren Link.
Weitere Informationen zur Covid-19 Impfung erhalten Sie selbstverständlich auch bei uns in der Praxis sowie unter folgendem Link.
Bei Krankheitssymptomen vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Infektsprechstunde. Wenn Sie aus persönlichen Gründen einen Antigen-Schnelltest benötigen, schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular. Die Kosten für den Schnelltest betragen 32 Euro.
Lehrkräfte und Erzieher*innen können sich ab dem 22.02.2021 kostenlos testen lassen (maximal zwei Tests pro Woche).
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